Rechtsgebiete
Ich berate Sie insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Bereichen:
Ich biete eine umfassende Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich. Für mich ist dies kein Widerspruch. Ich bin davon überzeugt, dass eine Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und das regelmäßige Wechseln der Perspektive eine hohe Qualität und Ausgewogenheit der Beratung und gerichtlichen Vertretung garantiert. Insbesondere birgt es den strategischen Vorteil, dass ich mich im Rahmen von Verhandlungen und in Gerichtsprozessen sehr gut in die Situationen und die Argumente der jeweils anderen Seite hineinversetzen kann. Selbstverständlich findet die Vertretung beider Parteien nie im gleichen Verfahren statt.
Arbeitgebern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen:
- Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen)
- Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen
- Beratung bei Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung bei Betriebsänderung und Betriebsübergang
- Beratung in Fragen der Gestaltung von Wettbewerbsverboten, Versetzungen, Abmahnungen, Auslandsentsendungen und Zeugnissen
- Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Dienstwagenregelungen und Betriebsvereinbarungen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen; Kündigung)
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht (z.B. in Kündigungsschutzprozessen)
Arbeitnehmern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen:
Beratung beim Erhalt einer Kündigung
- Soforthilfe beim Erhalt einer Kündigung
- Prüfung von Kündigungen und Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Abwehr von Kündigungen (Kündigungsschutzklage) bzw. Verhandlung von Abfindungen
Darüber hinaus:
- Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen
- Beratung bei Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
- Beratung in Mobbing-Situationen
- Beratung bei Fragen zu Sonderschutz, z. B. für Schwangere, Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit
- Durchsetzung von Teilzeitansprüchen
- Durchsetzung der besonderen Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Führen von Aufhebungs- und Abwicklungsvertragsverhandlungen
- Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Prüfung und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Prüfung von Abmahnungen und Hilfe bei der Entfernung von unberechtigten Abmahnungen aus der Personalakte
- Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung eigentlich ganz offensichtlich wegen schwerer Mängel unwirksam ist.
Wurde Ihnen gekündigt? Rufen Sie mich sofort an, um alle notwendigen Schritte zu besprechen!
Ich biete Ihnen qualifizierte Rechtsberatung zum Mietrecht sowohl zu Fragen der Wohnraummiete als auch Geschäftsraummiete.
Hierzu gehören insbesondere die folgenden Leistungen:
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Räumung wegen Zahlungsverzugs, Eigenbedarfs oder sonstigen Gründen
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Zahlung von rückständigem Mietzins
- Klagen auf Zustimmung zur Mieterhöhung/Modernisierungsmaßnahmen
- Klagen auf Instandsetzung der Mietsache und von Schadensersatzansprüchen
- Prüfung und Beratung beim Abschluss von Verträgen über privaten Wohnraum
- Prüfung und Gestaltung von Gewerbemietverträgen
Das Zivilrecht umfasst all jene Gesetze, welche die Rechtsbeziehungen von privaten oder juristischen Personen untereinander regeln und beinhaltet die Bestimmungen zu den Grundlagen aller privatrechtlichen Verhältnisse.
Im Rahmen des Zivilrechts biete ich Ihnen ganzheitliche, fundierte Beratung innerhalb der verschiedenen Teilbereiche des Vertragsrechts an, welches sämtliche Ansprüche aus Kaufrecht, Werkvertrag, Darlehen, Miete und Schenkung bündelt.
Ich berate Sie kompetent und detailliert zu Ihrem individuellen Fall, um gegebenenfalls Ihre Gewährleistungsansprüche, Ihren Rücktritt vom Vertrag, Ihren Anspruch aus Garantiefällen, Ihren Anspruch auf Minderung und in Schadenersatzleistungen geltend zu machen.
Kostentransparenz
Sie erfahren, bevor ich tätig werde, welche Kosten entstehen. Preisklarheit ist für mich ein wichtiger Bestandteil meiner Beratungsleistung.